Wärmedämmung

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Um die Klimaziele der Bundesregierung umzusetzen, werden Gebäude gegenüber der alten Regelung (EnEV 2007) künftig durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein müssen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die:

Errichtung neuer Wohn- oder Nichtwohngebäude

Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten wird durchschnittlich um 30 Prozent gesenkt.

Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten.

Modernisierung von Altbauten
Der Bauherr hat bei größeren Umbaumaßnahmen weiterhin die Wahl zwischen zwei Alternativen (Referenzgebäude- und Bauteilverfahren) des Nachweises der Anforderungen der EnEV. Die Anforderungen wurden jedoch wie bei den Neubauten verschärft.

Bei Änderungen an der Gebäudehülle (z. B. Dach, Fassade, Fenster) werden die Anforderungen an Bauteile um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Hier empfiehlt sich das Bauteilverfahren.

oder

Nach Sanierung muss der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent weniger und die Gebäudehülle um 15 Prozent im Wirkungsgrad besser gedämmt sein als bisher. Hier empfiehlt sich das Referenzgebäudeverfahren.

Das größte Einsparpotential liegt hierbei in dem Gebäudebestand, der vor 1977, also der 1. Wärmeschutzverordnung, errichtet wurde.

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